Beitragsordnung (Stand 14.01.2017)

§ 1 Beitragsarten

Folgende Beiträge werden erhoben:

  • Allgemeiner Mitgliedsbeitrag

Der allgemeine Mitgliedbeitrag wird von allen Mitgliedern erhoben. Er wird jeweils zum 1. Januar jedes Kalenderjahres fällig. Neu eingetretene Mitglieder zahlen den Mitgliedsbeitrag erstmalig zur nächsten Fälligkeit. Die Mitgliedsbeiträge sind binnen 30 Tagen nach Fälligkeit per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.

  • Gruppenbeiträge

Die Gruppen bestimmen selbst über die Höhe ihres Gruppenbeitrags. Gruppenbeiträge sind von den Gruppenmitgliedern vierteljährlich oder jährlich per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.

 

§ 2 Höhe des allgemeinen Mitgliedsbeitrags

Die Mitgliederversammlung hat am 14.01.2017 folgende Beitragshöhe festgelegt:

 

10,00€ jährlich

 

§ 3 Höhe des Gruppenbeitrags

  • Die Mitgliederversammlung hat am 14.10.2017 für die Gruppe „Red Grace“ folgende Beitragshöhe festgelegt:

5,00€ jährlich

 

  • Die Mitgliederversammlung hat am 14.10.2017 für die Gruppe „Wanderfalken“ folgende Beitragshöhe festgelegt:

 

12,50€ vierteljährlich oder 50,00€ jährlich

 

§ 4 Ermäßigungen

  • Jugendermäßigung

Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen einen ermäßigten Mitglieds- und Gruppenbeitrag. (In dem Jahr in dem das Mitglied 18 Jahre alt wird zahlt es noch den ermäßigten Beitrag.)

Mitgliedsbeitrag:                                  5,00€ jährlich

Gruppenbeitrag „Red Grace“:           2,50€ jährlich

Gruppenbeitrag „Wanderfalken“:    6,25€ vierteljährlich oder 25,00€ jährlich

 

  • Familienermäßigung

Kinder deren Eltern beide den vollen Mitgliedsbeitrag und jeweils mindestens einen Gruppenbeitrag zahlen sind von jeglichen Beiträgen befreit.